Home | Wie funktioniert es | Lexikon | Impressum


Unterscheidung zwischen Vaterschaftstest und Vaterschaftsgutachten

Vaterschaftstest: Dieser Nachweis der Vaterschaft wird zwar gerichtlich oft nicht anerkannt, kann aber zur Folge haben, dass ein Rechtsstreit entsteht, der ein gerichtlich gefordertes Vaterschaftsgutachten nach sich zieht. Grundsätzlich verletzt dieser Test, wenn er heimlich durchgeführt wird, die Persönlichkeitsrechte der Mutter und auch des Kindes, weshalb dies von seriösen Instituten abgelehnt wird. Zur Untersuchung kommen vor allem Schleimhautzellen, Haare oder Blut. Die Sicherheit von Vaterschaftstests kann im Idealfall jener von Gutachten (99,99 %) entsprechen. Die Preise der Tests variieren stark je nach Institut.

Vaterschaftsgutachten: Bei diesem Nachweis der Vaterschaft wird die Forderung der Nachvollziehbarkeit gestellt. Das bedeutet, dass schon bei der Probengewinnung eine Ausweiskontrolle erfolgt und die Kopie eines Personalausweises angefertigt wird. In seltenen Fällen werden auch Fingerabdrücke abgenommen bzw. Photos gemacht. Alle zu untersuchenden Personen müssen ihr Einverständnis zum Test geben. Analysiert werden in diesem Fall vor allem Blutproben, was eine Sicherheit von 99,99 % mit sich bringt. Die für ein Gutachten erforderliche Untersuchung ist im Vergleich zu den Vaterschaftstests deutlich kostspieliger.
 

Weitere Themen: Checkliste Labor | Unsicherheit | Vaterschaftstest | Unterscheidung
 

Vaterschaftstest